Hausordnung der Volksschule, Schulverein De La Salle Strebersdorf
Wir haben uns ab dem Schuljahr 2020/21 auf eine neue Hausordnung geeinigt.
Hausordnung für Kinder
(1) Von meinen Eltern verabschiede ich mich beim Schultor. Vor 7.45 Uhr gehe ich in den Frühdienst.
(2) Ich bin rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn in der Klasse, das heißt zwischen 7.45 und 7.55 Uhr.
(3) Im Schulhaus trage ich Skateboards, Roller (zusammengeklappt) und Ähnliches in der Hand.
(4) Besorgungen im Schulbedarf oder Schülerbuffet erledige ich vor dem Vormittagsunterricht. Das Buffet dürfen Kinder nur in Begleitung der Eltern betreten.
(5) Im Schulhaus trage ich Hausschuhe.
(6) Ich bin hilfsbereit, verständnisvoll und höflich gegenüber Kindern und Erwachsenen. Ich grüße und gehe im Schulhaus langsam und leise.
(7) Durch entsprechendes Verhalten bemühe ich mich um Sauberkeit und Ordnung. Besonders die Toilettenanlagen halte ich sauber und wasche mir vor dem Verlassen die Hände.
(8) Mit fremdem und eigenem Eigentum gehe ich sorgfältig um.
(9) Im Unterricht arbeite ich gut mit und verhalte mich so, dass ich andere nicht störe.
(10) In der Pause verhalte ich mich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern. Außerdem gehe ich nicht ohne Erlaubnis von der Gruppe weg.
(11) Die Turnbekleidung besteht aus dem De-La-Salle-Leibchen und einer kurzen Hose. Im Turnunterricht trage ich keinen Schmuck.
(12) Falls ich für meinen Schulweg ein Mobiltelefon benötige, verwahre ich dieses ausgeschaltet in der Schultasche.
Ich bemühe mich, die Hausordnung einzuhalten. Falls mir das nicht gelingt, ...
...entschuldige ich mich.
...mache ich angerichteten Schaden oder Verunreinigungen wieder gut. Schaffe ich es nicht, helfen
meine Eltern dabei.
...hole ich Versäumtes außerhalb der Unterrichtszeit nach.
...können meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden. ...kann ich von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Hausordnung für Eltern
(1) Die Kleidung der Kinder hat dem Anlass entsprechend ordentlich, strapazfähig und zweckmäßig zu sein. Besonderes Augenmerk ist bei Lehrausgängen auf eine der Witterung angepasste Kleidung zu legen. Außerdem müssen Hausschuhe im Alarmfall für einen notwendigen Aufenthalt im Freien geeig- net sein.
(2) Für Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung (Schmuck, Spielsachen, Mobiltelefon und Ähnliches).
(3) Für mutwillige und leichtsinnige Beschädigung der Schuleinrichtung wird ein kostendeckender Betrag eingehoben.
(4) Schoolfox ist das erste Kommunikationsmittel zwischen Lehrpersonen und Obsorgeberechtigten.
(5) Krankmeldungen werden über Schoolfox von der klassenführenden Lehrperson entgegen genommen. Arztbesuche sollen möglichst nach dem Unterricht erledigt werden (Berücksichtigung des Nachmittagsunterrichts). Im Anlassfall ist ein ärztliches Attest bezüglich Laus- und Nissenfreiheit zu erbringen.
(6) Für alle vorhersehbaren Fälle von Fernbleiben vom Unterricht muss rechtzeitig vorher das ent- sprechende Ansuchen gestellt werden.
(7) Die Kinder können nur von den Obsorgeberechtigten oder von diesen ausdrücklich schriftlich ermächtigten Personen abgeholt werden.
(8) Mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten können Kinder die Schule auch alleine verlassen. Ver- einbarungen darüber müssen ausschließlich schriftlich mit Datum und Unterschrift festgehalten wer- den. Telefonische Mitteilungen sind nicht möglich.
(9) Im Katastrophenfall richten sich die Maßnahmen der Schule ausschließlich nach den über Rund- funk verbreiteten Anweisungen der Behörden.
(1) Von meinen Eltern verabschiede ich mich beim Schultor. Vor 7.45 Uhr gehe ich in den Frühdienst.
(2) Ich bin rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn in der Klasse, das heißt zwischen 7.45 und 7.55 Uhr.
(3) Im Schulhaus trage ich Skateboards, Roller (zusammengeklappt) und Ähnliches in der Hand.
(4) Besorgungen im Schulbedarf oder Schülerbuffet erledige ich vor dem Vormittagsunterricht. Das Buffet dürfen Kinder nur in Begleitung der Eltern betreten.
(5) Im Schulhaus trage ich Hausschuhe.
(6) Ich bin hilfsbereit, verständnisvoll und höflich gegenüber Kindern und Erwachsenen. Ich grüße und gehe im Schulhaus langsam und leise.
(7) Durch entsprechendes Verhalten bemühe ich mich um Sauberkeit und Ordnung. Besonders die Toilettenanlagen halte ich sauber und wasche mir vor dem Verlassen die Hände.
(8) Mit fremdem und eigenem Eigentum gehe ich sorgfältig um.
(9) Im Unterricht arbeite ich gut mit und verhalte mich so, dass ich andere nicht störe.
(10) In der Pause verhalte ich mich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern. Außerdem gehe ich nicht ohne Erlaubnis von der Gruppe weg.
(11) Die Turnbekleidung besteht aus dem De-La-Salle-Leibchen und einer kurzen Hose. Im Turnunterricht trage ich keinen Schmuck.
(12) Falls ich für meinen Schulweg ein Mobiltelefon benötige, verwahre ich dieses ausgeschaltet in der Schultasche.
Ich bemühe mich, die Hausordnung einzuhalten. Falls mir das nicht gelingt, ...
...entschuldige ich mich.
...mache ich angerichteten Schaden oder Verunreinigungen wieder gut. Schaffe ich es nicht, helfen
meine Eltern dabei.
...hole ich Versäumtes außerhalb der Unterrichtszeit nach.
...können meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden. ...kann ich von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Hausordnung für Eltern
(1) Die Kleidung der Kinder hat dem Anlass entsprechend ordentlich, strapazfähig und zweckmäßig zu sein. Besonderes Augenmerk ist bei Lehrausgängen auf eine der Witterung angepasste Kleidung zu legen. Außerdem müssen Hausschuhe im Alarmfall für einen notwendigen Aufenthalt im Freien geeig- net sein.
(2) Für Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung (Schmuck, Spielsachen, Mobiltelefon und Ähnliches).
(3) Für mutwillige und leichtsinnige Beschädigung der Schuleinrichtung wird ein kostendeckender Betrag eingehoben.
(4) Schoolfox ist das erste Kommunikationsmittel zwischen Lehrpersonen und Obsorgeberechtigten.
(5) Krankmeldungen werden über Schoolfox von der klassenführenden Lehrperson entgegen genommen. Arztbesuche sollen möglichst nach dem Unterricht erledigt werden (Berücksichtigung des Nachmittagsunterrichts). Im Anlassfall ist ein ärztliches Attest bezüglich Laus- und Nissenfreiheit zu erbringen.
(6) Für alle vorhersehbaren Fälle von Fernbleiben vom Unterricht muss rechtzeitig vorher das ent- sprechende Ansuchen gestellt werden.
(7) Die Kinder können nur von den Obsorgeberechtigten oder von diesen ausdrücklich schriftlich ermächtigten Personen abgeholt werden.
(8) Mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten können Kinder die Schule auch alleine verlassen. Ver- einbarungen darüber müssen ausschließlich schriftlich mit Datum und Unterschrift festgehalten wer- den. Telefonische Mitteilungen sind nicht möglich.
(9) Im Katastrophenfall richten sich die Maßnahmen der Schule ausschließlich nach den über Rund- funk verbreiteten Anweisungen der Behörden.