Speisepläne

Allergeninformation

Die Allergeninformationsverordnung (175. Verordnung des BMG), welche mit 13.12.2014 ihre Gültigkeit erlangte sieht eine Informationspflicht unsererseits vor.

Um dieser Informationspflicht nachzukommen und nach langer interner Diskussion haben wir uns auf ein Modell geeinigt, welches ihre Mitarbeit erfordert.

Falls Ihr Kind mit folgenden Lebensmitteln Probleme hat oder vielleicht erst bekommen sollte, bitten wir Sie, mit uns unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir die geeignete Verpflegung zubereiten.

  1. Glutenhaltiges Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse
  2. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse
  3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  4. Erdnüssen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  5. Fisch und daraus gewonnenen Erzeugnisse
  6. Soja und daraus gewonnene Erzeugnisse
  7. Schalenfrüchte (Nüsse) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  8. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  9. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  10. Sesam und daraus gewonnene Erzeugnisse
  11. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  12. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  14. Schwefeldioxid und Sulfite
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